Zahlungsdienstleister sperrt Konten von Onlineshops

ADU Inkasso informiert!

Welche Alternativen bleiben,

Um weiterhin mehrere Zahlarten anzubieten?

Die größten und meist verbreiteten Zahlungsdienstleister scheinen damit begonnen zu haben, großflächig Konten von Onlineshops gewisser Branchen, wie z.B. E-Zigaretten, CBD und auch Nahrungsergänzungsmittel zu sperren. Einziger Hinweis: „Verstoß gegen die Richtlinien“. Weitere Angaben zu konkreten Gründen? Fehlanzeige! Nach einer Prüfung seitens des Dienstleisters kann es bis zu 6 Monate dauern, bis das Konto wieder freigegeben wird.  Aber auch das ist alles andere als gewiss – mitunter erfolgt eine komplette und quasi endgültige Sperrung – eine Katastrophe für den Shopbetreiber.

Die offensichtliche Berücksichtigung des Parameters „Umsatz“ bei der Beurteilung, ob ein Onlineshop die Zahlarten weiter anbieten darf oder nicht, führt zu einer immensen Marktverzerrung.

Fazit:

Kleinere, weniger umsatzstarke Shops erleiden dadurch einen deutlich spürbaren Wettbewerbsnachteil. Sogar ein „Aus“ für das Geschäftsmodell kann in greifbare Nähe rücken – und das in Zeiten, in denen immer mehr der Onlinehandel an Relevanz und Priorität gewinnt.

Unabhängig von der Verbreitung der angesprochenen Zahlungsanbieter gibt es gute Alternativen. Zahlarten wie „Kauf auf Rechnung“ sind immer noch immens beliebt in Deutschland und laufen nicht in Gefahr, überdurchschnittlich viele offene Zahlungen oder gar Ausfälle zu produzieren.

Das Ziel sollte immer Riskmanagement und damit natürlich vor allem Riskreduzierung sein – behalten Sie also Ihre zahlungsschwachen Kundenkreise im Auge.

Schauen Sie sich nach der einfachsten Lösung um. Wir empfehlen Ihnen dafür unser hauseigenes Plugin „Check+Collect“. Durch eine einfache Integration während des „Checkouts“ prüfen Sie das in der Vergangenheit gespeicherte Zahlungsverhalten Ihrer Kunden und steuern somit die von Ihnen angebotenen Bezahlarten (Kauf auf Rechnung oder auch Lastschriftverfahren).

Sie bestimmen die Regeln selbst und überlassen die Entscheidung nicht dritten Dienstleistern!

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