ADU Inkasso Verzeichnis und Glossar Juristische Abkürzungen

Verzeichnis und Glossar Juristische Abkürzungen Buchstabe R

Abkürzungen aus der Rechtssprache der Bundesrepublik Deutschland

RA
1) Abkürzung für: Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht [3], welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist.

RabelZ
2) Abkürzung für: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht
Die Fachgebiete der Zeitschrift sind also für alle diese Materien die Rechtsvergleichung und das Auslandsrecht, das Internationale Privat-, Wirtschafts- und Verfahrensrecht sowie die Rechtsvereinheitlichung einschließlich des Europarechts.

Rae
3) Abkürzung für: Rechtsanwälte
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihrem Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.

Rain
4) Abkürzung für: Rechtsanwältin

RAK
5) Abkürzung für: Rechtsanwaltskammer
Örtlicher Zusammenschluss von Rechtsanwälten  eines Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft führt kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer.

RB
6) Abkürzung für: Rechtsbeistand
Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt worden ist.

Rdn. / Rdnr.
7) Abkürzung für: Randnummer

RdA
8) Abkürzung für: Zeitschrift „Recht der Arbeit“
Juristische Fachzeitschrift mit dem Untertitel „Zeitschrift für die Wissenschaft und Praxis des gesamten Arbeitsrechts“

RDG
9) Abkürzung für: Rechtsdienstleistungsgesetz
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen,  regelt seit dem 1. Juli 2008 in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

RDV
10) Abkürzung für: Rechtsdienstleistungsverordnung
Ausführungsverordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz

11) Abkürzung für: Zeitschrift „Recht der Datenverarbeitung“
Zeitschrift für Datenschutz-, Informations- und Kommunikationsrecht“

RE
12) Abkürzung für: Rechtsentscheid

Eine bindende Entscheidung eines Oberlandesgerichts im Wohnraummietrecht, bei der dem Oberlandesgericht von einem Landgericht eine einzelne Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt wurde. Das Institut des Rechtsentscheids wurde zum 1. Januar 2002 abgeschafft.

RegE
13) Abkürzung für: Regierungsentwurf
Regierungsentwurf ist ein von der Bundesregierung beschlossener und beim Deutschen Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf.

RG
14) Abkürzung für: Reichsgericht
Von 1879 bis 1945 das oberste Straf- und Zivilgericht im Deutschen Reich mit Sitz in Leipzig.

RGRK
15) Abkürzung für: Reichsgerichtsrätekommentar
Durch die Reichsgerichtsräte des Reichsgerichts Leipzig begründeter Kommentar zum BGB. Nach 1945 wurde der RGRK im Verlag Walter de Gruyter weitergeführt, mit Erscheinen der 12. Auflage 1974 eingestellt.

RGZ
16) Abkürzung für: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
Amtliche Sammlung der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des deutschen Reichsgerichts.

Ri
17) Abkürzung für: Richter
(von lat. rector „Leiter, Führer“) Inhaber eines öffentlichen Amtes zur Rechtsprechung bei einem Gericht.

RiAG
18) Abkürzung für: Richter am Amtsgericht
Die Amtsgerichte werden vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig. Sie sind grundsätzlich mit Einzelrichtern besetzt.
Siehe auch: Inkasso-Glossar Amtsgericht

RiArbG
19) Abkürzung für: Richter am Arbeitsgericht
Das Arnbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

RiBGH
20) Abkürzung für: Richter am Bundesgerichtshof
Das oberste deutsche Gericht auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren. Neben dem Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundessozialgericht und Bundesverwaltungsgericht einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes.

RiLG
21) Abkürzung für: Richter am Landgericht

RiOLG
22) Abkürzung für: Richter am Oberlandesgericht
Oberlandesgerichte (in Berlin Kammergericht: KG) sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Gerichtsträger ist das Land. Oberlandesgerichte stehen im Gerichtsaufbau zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof, in Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof.

rkr.
23) Abkürzung für: rechtskräftig

RIW
24) Abkürzung für: Zeitschrift „Recht der internationalen Wirtschaft“
Juristische Fachzeitschrift für alle Bereiche des internationalen Wirtschaftsrechtes, speziell auch im Bereich des internationalen Steuerrechts.

Rn.
25) Abkürzung für: Randnummer

RP
26) Abkürzung für: Regierungspräsidium
Dort Nimmt Aufgaben der inneren Verwaltung in dem Gebiet eines Regierungsbezirks wahr. An der Spitze der Behörde steht der Regierungspräsident.

RPfl
27) Abkürzung für: Rechtspfleger
Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

RPfl oder Rpfleger
28) Abkürzung für: Zeitschrift „Der Deutsche Rechtspfleger“
Eine der ältesten juristischen Fachzeitschriften in Deutschland, berichtet zuverlässig über die Rechtsentwicklung sowie bedeutende Rechts – fragen der täglichen Praxis.

RPflG
29) Abkürzung für: Rechtspflegergesetz
Beamte des gehobenen Justizdienstes an Gerichten und Staatsanwaltschaften, die die durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

Rspr.

30) Abkürzung für: Rechtsprechung
Das Bemühen der Gerichte, dem Regelwerk einer Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Sie wird durch Gerichte des Bundes und der Länder ausgeübt und ist neben der Gesetzgebung und Verwaltung eine Funktion der Staatsgewalt.

Rt.
31) Abkürzung für: Részvénytársaság
Ungarische Gesellschaftsform, vergleichbar mit der GmbH

RuP
32) Abkürzung für: Zeitschrift „Recht und Politik“
Juristische Fachzeitschrift, in der Aufsätze, Buchbesprechungen und Informationen zu Rechts- und Verwaltungspolitik veröffentlicht werden.

RVG
33) Abkürzung für: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gesetzliche Grundlage der Abrechnung der Vergütung der Rechtsanwälte. Das RVG ersetzte zum 1. Juli 2004 die bis dahin geltenden Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (bestimmt die gesetzlichen Anwaltsgebühren soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, früher BRAGO); wichtig: Erfolgshonorare sind nur ausnahmsweise zulässig

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