ADU Inkasso – Ihr starker Partner für Forderungsmanagement für Hagen
ADU Inkasso verfügt über große Erfahrung in der Durchsetzung von Forderungen in Hagen gegenüber Schuldnern. Hilfreich ist dabei unsere frühzeitige Einschaltung, damit wir in Abstimmung mit Ihnen Ihre Forderungen angemessen, konsequent und zeitnah beitreiben können. Dies beginnt mit dem Forderungseinzug (Inkasso), mit dem sich Ihre Schuldner zur Vermeidung weiterer erheblicher Kosten oftmals überzeugen lassen, Ihre Rechnungen umgehend zu begleichen. Soweit es erforderlich ist, werden wir Ihre Forderungen gerichtlich durchsetzen und die titulierten Ansprüche gegenüber Ihren Schuldnern im Wege der vielfältigen Vollstreckungsmöglichkeiten, die uns das Recht bietet, geltend machen. Dies geht bis hin zur Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens und im Einzelfall auch noch danach weiter, z.B. durch die Prüfung von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten in Hagen.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht für Hagen!
Wenn weder schriftliche Mahnungen noch telefonische Kontaktaufnahme den Schuldner dazu bewegen können, offene Rechnungen zu begleichen, dann leitet ADU Inkasso auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein. Selbstverständlich prüfen wir vorher, wie es um die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners in Hagen bestellt ist und ob sich ein solches Vorgehen überhaupt lohnt. Hat das gerichtliche Mahnverfahren grundsätzlich Aussicht auf Erfolg, beantragen wir einen Mahnbescheid bei dem zuständigen zentralen Mahngericht. Wenn der Schuldner innerhalb der Frist nicht reagiert, wird der Vollstreckungsbescheid ausgelöst.
Wenn der Schuldner trotz Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid nicht zahlt, übernimmt ein Gerichtsvollzieher die Vollstreckung in Hagen. Er pfändet – soweit vorhanden – das bewegliche Vermögen des Schuldners. Bleibt der Pfändungsversuch erfolglos, wird das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft eingeleitet. Dort muss der Schuldner versichern, welches pfändbare Vermögen er besitzt. Falls er sich weigert, was nur äußerst selten geschieht, ergeht eine Haftandrohung, und in letzter Konsequenz wird der Schuldner in Zwangshaft genommen. Dem Vermögensverzeichnis zu entnehmenden Forderungen des Schuldners gegen Dritte (z.B. Lohnforderungen gegen den Arbeitgeber) können nun durch den bei Gericht zu erwirkenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden.
Über sämtliche Aktivitäten kann sich der Gläubiger aus Hagen permanent über das ADU Portal online informieren. Titulierte Forderungen (gerichtlich bestätigte Ansprüche) können für den Gläubiger im Überwachungsverfahren (z.B. für erfolglose Vollstreckungsversuche oder Suche unbekannt verzogener Schuldner) langfristig bearbeitet werden.
+ In diesen Städten sind wir für Sie aktiv