Außergerichtliches Inkassoverfahren für Gelsenkirchen – unbestrittene, angemahnte Forderungen
ADU Inkasso führt Ihnen die einzelnen Schritte eines Inkassoverfahrens auf, mit denen wir versuchen, Ihre Forderung beim Schuldner in Gelsenkirchen geltend zu machen.
Bonitätsauskunft in Gelsenkirchen
Um für Sie in Gelsenkirchen das Kostenrisiko so niedrig wie möglich zu halten, holt ADU Inkasso vor Start der Bearbeitung eine Bonitätauskunft über Ihren Schuldner ein. Anhand des Scorewerts und der negativen Eintragungen bzw. Merkmale entscheiden wir dann gemeinsam, ob eine weitere Beitreibung Ihrer Forderung sinnvoll erscheint. Sie entscheiden, ob wir den Fall für Sie schließen sollen.
Das erste Inkassomahnschreiben für Gelsenkirchen
Der Schuldner in Gelsenkirchen wird von uns an seine Zahlungsverpflichtung erinnert. ADU Inkasso informiert Ihren Schuldner, dass von uns das Mandat übernommen wurde und ausschließlich mit uns kommuniziert werden soll. Es werden dem Schuldner alle Daten gemäß § 11a RDG nochmals mitgeteilt und ein Zahlungsziel gesetzt. Zugleich signalisieren wir Gesprächsbereitschaft bzgl. einer Ratenzahlung, falls die Begleichung der Forderung in einer Summe derzeit nicht möglich ist.
Das zweite Inkassomahnschreiben für Gelsenkirchen
ADU Inkasso fordert Ihren Schuldner in Gelsenkirchen nochmals zur Zahlung des offenen Betrages auf. Sollte keine Reaktion seitens des Schuldners erfolgen, weisen wir auf die weiteren Maßnahmen, etwa den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren hin. Auch hier erhält der Schuldner nochmals die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu regeln.
Telefoninkasso für Gelsenkirchen
Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion des Schuldners erfolgte, nimmt ADU Inkasso den Hörer in die Hand und versuchen letztmalig außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unsere Telefongespräche werden für Gelsenkirchen von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Durch das persönliche Gespräch am Telefon gelingt es uns häufig eine vernünftige Zahlungsregelungen zu finden.
Übergang ins gerichtliche Inkassoverfahren für Gelsenkirchen – Antrag auf Mahnbescheid
War das außergerichtliche Inkassoverfahren ohne Erfolg bzw. führte nicht zur vollständigen Begleichung der Forderung, wird auf Wunsch das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Durch ADU Inkasso wird ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim für Sie zuständigen Mahngericht in Gelsenkirchen gestellt. Nach Prüfung Ihres Antrages beim Mahngericht ergeht ein Mahnbescheid, der Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht.
Antrag auf Vollstreckungsbescheid in Gelsenkirchen
Nach einer 14-tägigen Frist (Widerspruchsfrist des Schuldners) stellt ADU Inkasso den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Nach erneuter Prüfung des Antrages beim Mahngericht in Gelsenkirchen ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der Ihrem Schuldner ebenfalls in amtlicher Zustellung zugeht. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner 14 Tage Einspruch erheben. Danach ist Ihre Forderung tituliert und kann 30 Jahre beigetrieben werden.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Gelsenkirchen
Nach Titulierung wird von ADU Inkasso unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Gelsenkirchen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird mit der Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners und der Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners beauftragt. Pfändungen in Forderungen die der Schuldner gegen Dritte hat (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber, Kontopfändungen, usw.) werden veranlasst.
Inkasso Überwachung für Gelsenkirchen
Sollten sich aus der Vermögensauskunft momentan keine Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben (z. B. arbeitslos, kein Girokonto), wird von ADU Inkasso für Gelsenkirchen in regelmäßigen Abständen geprüft, ob der Schuldner wieder zahlungsfähig ist. Diese Information lässt sich nur durch Beharrlichkeit erlangen. Bei der Überwachung greifen wir auf verlässliche Auskünfte unserer Vertragspartner zurück. Ebenso werden neue Adressdaten oder Lebensverhältnisse des Schuldners eingepflegt und überwacht.
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