Selbstauskunft
Datenschutz & Co.
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Seit April 2010 ist gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Konsumenten eine sog. Selbstauskunft einmal jährlich kostenlos. Wie im Gesetz vorgesehen, kann für weitere Selbstauskünfte innerhalb des Jahres ein Entgelt gefordert werden, wenn die in § 34 Abs. 8 BDSG definierten Kriterien erfüllt sind.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Inkassounternehmen Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH keine Scorewerte berechnet oder speichert. Gleiches gilt für Bonitätsanfragen und den damit verbundenen Daten. Diese werden nur bei den von uns angefragten Auskunfteien vorgehalten und gespeichert. Die Beantragung einer Selbstauskunft ist daher nur zweckmäßig, wenn Sie vorher als Schuldner im Bezug auf eine offene Forderung von uns angeschrieben worden sind.
Um eine Anfrage bezüglich einer Selbstauskunft bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben in schriftlicher Form:
Deutsche Staatsbürger
Zur eindeutigen Identifizierung der zu beauskunftenden Person benötigen wir darüberhinaus eine lesbare Kopie des Personalausweises (bitte Vorder- und Rückseite). Angaben, die nicht zu den oben genannten Punkten gehören (z.B. Ausweisnummer) können selbstverständlich geschwärzt werden.
Bürger anderer Staaten
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der aktuellen, gültigen Meldebestätigung.
Bitte schicken Sie die vollständigen Unterlagen an folgende Anschrift:
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Abteilung Selbstauskunft
Eduard-Pestel-Str. 7
49080 Osnabrück
Eine telefonische Auskunft ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.