ADU Inkasso kümmert sich um Ihre Außenstände seit über 16 Jahren für Kiel
Der Einzug von Forderungen für Kiel ist eine vielschichtige Angelegenheit, die viel Erfahrung und Know-how voraussetzt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Inkassobranche und unseren spezialisierten Mitarbeitern bieten wir Ihnen überdurchschnittlich hohe Erfolgsquoten. Wichtiger Bestandteil unserer Vorgehensweise ist die individuelle Bearbeitung Ihrer Forderung. Sie werden über jeden Schritt informiert und entscheiden das weitere Vorgehen. Natürlich sind wir immer an einer außergerichtlichen Klärung interessiert, auch um dem Schuldner weitere Kosten zu ersparen. Die Nutzung modernster Technik ermöglicht uns eine prompte und unbürokratische Bearbeitung Ihrer Forderungen.
Bonitätsauskunft für Kiel
Es ist gut zu wissen, mit wem man Geschäfte machen kann und mit wem nicht. ADU Inkasso hilft Ihnen, Ihre Vertragspartner und ein mögliches Zahlungsausfallrisiko in Kiel besser einzuschätzen. Unsere Leistung für Sie: Wir fordern eine Bonitätsauskunft bei einer qualifizierten Auskunftei an.
Forderungseinzug für Kiel
Sie können ADU Inkasso schnell und einfach für Kiel beauftragen, im Online Portal die offenen Forderungen zukommen lassen. So ist gewährleistet, dass wir alle erforderlichen Daten zur Einleitung des Inkassoverfahrens erhalten. Sollten Sie über eine unstreitige nicht titulierte Forderung verfügen und die Kosten (Auslagen) im Misserfolgsfall scheuen, bietet Ihnen unsere ADU Inkasso-Forderungsübernahme eine Alternative. Schließlich bieten wir für Forderungen, die bereits einmal im Wege der Zwangsvollstreckung nicht eingezogen werden konnten, unsere ADU Inkasso Forderungsüberwachung für Kiel an.
Forderungsüberwachung für Kiel
Sie stellen ADU Inkasso Ihre ruhenden Vollstreckungstitel nebst den bisherigen Vollstreckungsunterlagen zur Verfügung. Wir sichten die Unterlagen und übernehmen die weitere Zwangsvollstreckung.
In vielen Fällen kann eine titulierte Forderung im Laufe eines ersten Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht eingezogen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft abgibt und aus dieser kein pfändbares Einkommen ersichtlich ist. Die Schuldtitel werden häufig weggelegt und in der Folgezeit nicht wieder aufgegriffen, obwohl sich die Vermögenssituation des Schuldners positiv entwickelt haben könnte.