Inkasso und Forderungseinzug aus Osnabrück
ADU Inkasso informiert!
Außergerichtliches Inkasso- und Forderungsmanagement aus Osnabrück
Wenn ein Kunde eine fällige Forderung nicht zahlt, muss der Gläubiger grundsätzlich klagen, um seinen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen zu können. Der Gang zu Gericht kann mitunter sehr teuer werden und das Verfahren kann sich über Monate oder sogar Jahre hinziehen. Daher ist es ratsam, sich im Inkassorecht zunächst außergerichtlich oder im Wege eines Mahnverfahrens um die Beitreibung der Forderung zu bemühen. Als bundesweit tätiges Inkassounternehmen zieht ADU Inkasso Ihre Forderungen aus Osnabrück effizient und erfolgsorientiert ein. Dabei erreichen wir unseren Inkassoerfolg überwiegend im außergerichtlichen.
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienstleister GmbH aus Osnabrück ist Ihr Ansprechpartner für effiziente Inkasso-Dienste. Wir sind Experten mit dem Forderungsmanagement von Großmandanten mit jeweils mehreren hundert Inkasso-Vorgängen pro Jahr. Unser außergerichtliches Inkasso sorgt für schnellen Mittelrückfluss, vermeidet lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Informieren Sie sich über unser Inkassounternehmen, unser Forderungsmanagement sowie unsere Inkassoverfahren. Nutzen Sie unser Full-Service-Forderungsinkasso in Osnabrück für einen effizienten und schnellen Mittelrückfluss zu erfolgsorientierten Konditionen.
Gerichtliches Inkasso und Forderungseinzug aus Osnabrück
Wenn die Inkasso-Variante „vorgerichtliches Inkasso“ nicht greift und ein säumiger Kunde partout nicht zahlen will, dann leiten wir auf Ihren Wunsch hin das gerichtliche Mahnverfahren ein. Für das gerichtliche Mahnverfahren (gerichtliches Inkasso) ist unser Inkassounternehmen bei allen bundesdeutschen Mahngerichten zertifiziert.
Zwangsvollstreckung und Pfändungsmaßnahmen aus Osnabrück
Im Allgemeinen ist es für einen Schuldner immer vorteilhaft, es nicht zur Zwangsvollstreckung kommen zu lassen. Die negativen Folgen können sehr unangenehm sein. In letzter Konsequenz kann es nach Abgabe der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung, umgangssprachlich: „Offenbarungseid“) zu einem Eintrag ins öffentliche Schuldnerverzeichnis kommen. Das erschwert wirtschaftliche Aktivitäten, die eine gewisse Bonität voraussetzen, erheblich. Der Gerichtsvollzieher wird über die Gerichtsvollzieherverteilstelle Osnabrück mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt. Pfändungen in das bewegliche Vermögen des Schuldners oder aber in Forderungen gegen Dritte (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber) bis hin zum Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft werden veranlasst.
Deshalb mit uns:
Ist ADU-Inkasso seit mehr als 15 Jahren auf die Durchführung des sog. „Masseninkasso“ aus- und eingerichtet. Aufgrund unserer Erfahrungen nach tausenden Mahnfällen stellen wir fest, dass die nennenswerte Voraussetzung für die Höhe der Erfolgsaussichten in einem kurzfristigen Tätigwerden liegt. Je schneller der Gläubiger ein gerichtliches Verfahren einleitet und damit die Titulierung und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ermöglicht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Geldforderung beigezogen werden kann.
Weiterbildung, Austausch und Kooperation ist für uns wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.