Zahlungseingang

Aufgrund Erfolgsbasis ist der erfolgreiche Abschluss des Inkassomandats Kernziel aller unserer Unternehmungen. Alle aus den Einziehungsaufträgen eingehenden Gelder werden monatlich abgerechnet. Art und Umfang der für die Weiterverarbeitung unserer Zahlungen notwendigen Information, können festgelegt werden. Im Regelfall erfolgt die Zahlung mit Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums.

Geschichte
Die Ursprünge des Zahlungsverkehrs lassen sich bis auf die altbabylonische Zeit zurückverfolgen, als mittels Anweisungen über Getreideguthaben beim Bankier verfügt werden konnte. In Griechenland waren es vor allem die Trapeziten (heute noch griechisch τραπεζα trapeza, deutsch ‚Bank‘), die von Privatpersonen Depositen entgegennahmen und Aufträge zur Zahlungsleistung ausführten.[3] Das römische Pendant waren die Argentarii, die Zahlungen durch Umschreibung in ihren Geschäftsbüchern vermittelten. Die römischen Ausdrücke rescribere oder remittere erhielten die Bedeutung von ‚bezahlen‘. Die erste Bank mit organisiertem Giroverkehr war der Genueser Banco di San Giorgio, der Ende 1407 gegründet wurde. Es folgten der Banco di Rialto (1587) und der Banco Giro (1619), der erstmals das Wort giro (italienisch giro ‚Kreis‘, ‚Kreislauf‘) in ihrem Namen trug und Kommunalkredite an die Stadt Venedig vergab.

Die den Handelsverkehr störende Münzverschlechterung führte zur Einführung des Buchgeldes auch in Deutschland. Die 1619 gegründete Hamburger Bank war die erste mit ausschließlichem Zweck des Giroverkehrs auf Grundlage der exklusiv bei ihr geltenden Währung „Mark Banco“. Sie wurde 1876 von der Reichsbank übernommen und fungierte seitdem als Reichsbank-Hauptstelle. Das Reichsbankgesetz vom 14. März 1875 stellte in § 13 fest, dass die Reichsbank befugt war, „Gelder im Depositen- und im Giroverkehr anzunehmen“. Sie ersetzte im Wege des Giroverkehrs Bargeldzahlungen durch Buchgeldübertragungen. Sie gab dem Giroverkehr eine zentralisierte Struktur, indem sie 1883 lokale Abrechnungsstellen schuf, wo die Banken ihre gegenseitigen Forderungen verrechneten. Ihre „Girozahlung“ bestand in der „Ab- und Zuschreibung von Depositen in den Bankbüchern“. Die deutsche Wirtschaftskrise des Jahres 1907 gab einen weiteren Anstoß zur Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, um die Geldversorgung der Wirtschaft unabhängiger vom Bargeld zu gestalten. Seit 1910 stieg die Bedeutung der Zahlungsverkehrsfunktion für Landesbanken oder Girozentralen, da sie zur zentralen Verrechnungsstelle bei der Beschleunigung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs wurden. Seit November 2017 gibt es die Möglichkeit, in Echtzeit zu überweisen. Die EU-Mitgliedstaaten machten hiervon jedoch zögerlich Gebrauch, die deutschen Sparkassen begannen hiermit im Juli 2018.

Der Zahlungsempfänger muss einen Zahlungseingang nachweisen können
Zahlungseingänge müssen von einem Unternehmen nachweisbar und darüber hinaus eindeutig nachvollziehbar sein. Der zuvor ausgestellte Brutto Rechnungsbetrag muss sich mit der erhaltenen Zahlung decken. Abweichungen jedweder Art sind gesondert nachzuweisen und bei Bedarf, zum Beispiel bei einer Revision, lückenlos erklärbar sein. Zur eindeutigen Identifikation eines Zahlungseingangs dienen in der Regel:

– Eine Kundennummer
– Der Vor- und Nachname
– Das Geburtsdatum des vermerkten Käufers
– Die Anschrift
– Die ausgestellte Rechnungsnummer.

Zahlungseingang





Ähnliche Einträge