Verwaltungsgericht

Das Verwaltungsgericht obliegt der Landesgesetzgebung und ist das Gericht erster Instanz zur Rechtsprechung in Sachen öffentlicher Verwaltung.

Besetzung
Die Spruchkörper der Verwaltungsgerichte sind in der Regel Kammern, die mit drei Berufsrichtern (bei Entscheidungen nach mündlicher Verhandlung: zusätzlich zwei ehrenamtliche Richter) besetzt sind. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann auch der jeweilige Berichterstatter anstelle der Kammer entscheiden. Seit einigen Jahren soll die Kammer den Rechtsstreit auf eines ihrer Mitglieder, zumeist den Berichterstatter, zur alleinigen Verhandlung und Entscheidung übertragen (Einzelrichter). Von dieser Möglichkeit wird überwiegend Gebrauch gemacht, sodass Kammerentscheidungen inzwischen zur Ausnahme geworden sind.

Zum Aufbau der Spruchkörper
An sich sind Kammern aus drei Richtern zu bilden. Immer häufiger übertragen die Kammern einem Mitglied die Befugnis zur alleinigen Erledigung. Kammerentscheidungen sind aktuell schon eher die Ausnahme.

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