Outsourcing

Outsourcing bedeutet, dass betriebsinterne Aufgaben an externe Dienstleistungspartner ausgelagert werden. Damit werden die eigenen Kapazitäten entlastet und Abläufe oftmals schneller bzw. kostengünstiger umgesetzt. Ein gutes Beispiel für Outsourcing ist das Forderungsmanagement, wo ein Inkassounternehmen die Dienstleistung teilweise oder auch komplett für das Unternehmen übernimmt.

Offenbarungseid“ im gerichtlichen Mahnverfahren
Die Vermögensauskunft ist die letzte Stufe in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Dieses Mittel wählen Gläubiger, wenn ein Schuldner aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Der Weg dahin beginnt mit einem außergerichtlichen Mahnverfahren. Gläubiger, in der Regel Lieferanten oder Handwerker, mahnen eine unbezahlte Rechnung nach dem üblichen Zahlungsziel von zwei Wochen üblicherweise zunächst mit einer Zahlungserinnerung, später mit ein bis drei offizielle Mahnungen an. Spätestens in der letzten Mahnung benennen sie einen endgültigen Zahlungstermin, nach dessen fruchtlosem Ablauf der Schuldner in Verzug gerät. Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens führt der Weg zur Vermögensauskunft über den Mahnbescheid. Ein Schuldner, der die Forderung anerkennt, widerspricht dem Mahnbescheid nicht. Ist er nicht in der Lage, die Forderung zu bezahlen, folgt auf den Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid liegt ein Pfändungstitel vor. Gläubiger beauftragen anschließend Gerichtsvollzieher mit der Einziehung der Forderung. Gelingt dies nicht, weil der Gerichtsvollzieher kein verwertbares Einkommen oder Vermögen pfänden kann, kommt es zum umgangssprachlich sogenannten Offenbarungseid (heute: Vermögensauskunft).

Wann darf der Gläubiger einen Offenbarungseid beantragen?
Der Gerichtsvollzieher wird Sie nur dann zur Abgabe einer Vermögensauskunft auffordern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Der Gläubiger hat einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erwirkt, z. B. in Form eines Vollstreckungsbescheids oder eines Urteils. Auch ein gerichtlicher Vergleich, Beschlüsse oder notarielle Urkunden sowie rechtskräftige Bescheide einer Behörde können als Vollstreckungstitel dienen. Offene Rechnungen oder Mahnungen genügen hingegen nicht, um den Schuldner zur Vermögensauskunft aufzufordern. Der Gläubiger muss die Vermögensauskunft beim zuständigen Gerichtsvollzieher beantragen. Der Schuldner kann diese jedoch nicht selbst beantragen. Wenn ein Schuldner bereits innerhalb der letzten zwei Jahre einen solchen Offenbarungseid abgelegt hat, muss er dies jetzt nicht wiederholen. Dann genügt es, wenn er dem Gerichtsvollzieher Aktenzeichen und Datum der früheren Vermögensauskunft mitteilt. Eine erneute Auskunft innerhalb dieser zwei Jahre ist nur erforderlich, wenn der Gläubiger glaubhaft machen kann, dass sich die Vermögenssituation des Schuldners deutlich verbessert hat. Sie müssen übrigens keinen Offenbarungseid während der Privatinsolvenz abgeben. Während des Insolvenzverfahrens ist die Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung unzulässig.

Was hat ein Offenbarungseid für Konsequenzen?
Hat ein Schuldner einen Offenbarungseid abgegeben, kann der Gläubiger anhand dessen sehen, ob er über pfändbare Gegenstände oder Vermögenswerte verfügt. Daraufhin kann er Pfändungen veranlassen. Der Gerichtsvollzieher gibt die Vermögensauskunft an das zentrale Vollstreckungsgericht weiter. Dort wird der Offenbarungseid für eine Dauer von zwei Jahren gespeichert wird. Muss der Schuldner einen neuen Offenbarungseid vor dessen Verjährung abgeben, wenn der Gläubiger dies verlangt? Innerhalb von zwei Jahren nach der Offenbarungseid-Veröffentlichung muss der Schuldner nur im Falle einer wesentlichen Verbesserung seiner Vermögensverhältnisse erneut eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Ein Offenbarungseid bringt einen Schufa-Eintrag mit sich, doch unter Umständen kann der Schuldner einen Kredit trotz Offenbarungseid bekommen. Löschen lassen können Sie die Schufa-Einträge drei Jahren nach Rückzahlung der Forderungen. Wie verhält es sich, wenn Ihr Partner einen Offenbarungseid abgibt und Privatinsolvenz anmeldet? Bei einem Offenbarungseid muss der Ehepartner sein Vermögen in der Regel nicht offenlegen.

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