Inkassobüro

Inkassobüro ist eine überkommene bzw. veraltete Firmierung einer Institution für außergerichtliche Forderungseinziehung. In der Gesetzgebung und der Berufsvertretung des Inkassogewerbes hat sich mittlerweile die Bezeichnung „Inkassounternehmen“ durchgesetzt. Inkassounternehmen sind kaufmännisch geführte Gewerbebetriebe. Sie betreiben geschäftsmäßig den Einzug von Forderungen.

Gesetzlicher Rahmen
Die Tätigkeit der Inkassobüros steht in Deutschland unter Erlaubniszwang; wer nicht über die behördliche Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) verfügt, darf nicht als Inkassounternehmer arbeiten. Zuständig für die Erteilung der Inkassoerlaubnis ist der Präsident des Landgerichts oder der Präsident des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Inkassounternehmen seinen Sitz hat. Vielfach arbeiten Inkassobüros mit Privatdetektiven und/oder Anwaltskanzleien zusammen. Die Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien ist die Regel, weil Inkassounternehmen nur außergerichtlich tätig sein dürfen. Um offene Forderungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können, benötigt das Inkassounternehmen einen sogenannten Schuld- oder Vollstreckungstitel. Dieser kann durch Klage vor Gericht oder über das gerichtliche Mahnverfahren erlangt werden.

Außergerichtliches Inkasso und seine Bedeutung
Wird ein Inkassodienst in Anspruch genommen, versucht der Dienstleister zunächst, die Forderung seines Schuldner außergerichtlich und in einem Mahnverfahren einzutreiben. Die Vorgehensweise richtet sich dabei nach der finanziellen Situation des Kunden, über die das Inkasso in der Regel bestens informiert ist. Anschließend wird die Zahlungsfähigkeit des Schuldners genau unter die Lupe genommen. Dabei werden laufende Inkassofälle, veröffentliche Insolvenzzahlen sowie jegliche Schuldnerregistereinträge der Amtsgerichte überprüft.

Vergütung von Inkassounternehmen

Es gibt keine Vergütungsordnungen, wie es etwa bei Rechtsanwälten der Fall ist. Meistens orientieren sich die Inkassodienstleister beim Einzug von Forderungen aber am Vergütungsgesetz von Anwälten. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei nach der Hauptforderung. Dabei gibt es eine Staffelung nach dem Gegenstandswert der Forderungen. Wie bei der anwaltlichen Gebühr, handelt es sich auch hier um eine Vergütung, die die Arbeitsleistung abdeckt, ausgenommen sind aber z.B. Portokosten und Bonitätsprüfungen. Es ist dabei unerheblich, ob nur ein Schreiben eingereicht oder weit umfangreicherer Tätigkeiten in Rechnung gestellt werden. Bei nachgerichtlichen Forderungseinzügen vereinbaren Auftraggeber und Inkassounternehmen in der Regel eine Erfolgsprovision. Die Höhe ist dabei von dem Umfang abhängig, in dem das Risiko vom Inkassounternehmen getragen wird. Die Grenze der Vergütung ist an dem Punkt erreicht, wenn eine Sittenwidrigkeit oder Wucher vorliegt.

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:
– Der Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen beim Schuldner einzutreiben. Das Inkassobüro handelt dann aufgrund einer Vollmacht des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, verbleibt beim Gläubiger.

– Der Gläubiger verkauft seine Forderung (zumeist mit einem hohem Abschlag) an das Inkassobüro. Das Inkassobüro handelt aufgrund einer Abtretungserklärung des Gläubigers. Das Risiko, die Forderung nicht realisieren zu können, übernimmt das Inkassobüro.

Inkassobüro – Was ist ein seriöses Inkassounternehmen?
Als Inkassobüro darf man in Deutschland nur mit einer behördlichen Erlaubnis auf Basis des Rechtsdiensteistungsgesetzes (RDG) agieren. Seriöse Inkassounternehmen sind oft Mitglieder in größeren Interessenverbänden, wie z.B. dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

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