Die Zwangssicherungshypothek ist, neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung, eine Form der Zwangsvollstreckung in Immobilien. Sie kann nur für einen Betrag von mehr als € 750,00 im Grundbuch eingetragen werden. Mit dem Vollstreckungstitel, auf dem das dafür zuständige Grundbuchamt die Eintragung der Zwangssicherungshypothek vermerkt hat, lässt sich sofort die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung betreiben.

Staatliche Zwangshypotheken
In der Vergangenheit kam es bereits mehrfach zu staatlichen Zwangshypotheken. In Deutschland war dies in den Jahren 1923 und 1948 der Fall. In der Praxis wirken sich die Zwangshypotheken wie eine Zusatzsteuer für Immobilieneigentümer aus. Da Immobilien bei Währungsreformen wertstabil sind, wird durch diese Maßnahme versucht, die somit bevorteilten Immobilieneigentümer stärker in die Pflicht zu nehmen.

Zwangssicherungshypothek