In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt. … Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Das Vereinsregistergericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts, welche ein Vereinsregister im Rahmen des Registerrechts führt. Dieses beinhaltet alle Vereine, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs gebildet wurden.

Vereinsregistergericht