Eine Bonitätsauskunft ist die Zusammenfassung von bonitätsrelevanten Informationen in einem Dokument und der Ermittlung eines Bonitätsindexes für Unternehmen und eines Bonitäts-Scores für Privatpersonen. Eine Bonitätsauskunft können Unternehmen z.B. vor dem Abschluss eines neuen Geschäfts tätigen, umso mehr Auskunft über den Geschäftspartner zu erhalten. In einer Bonitätsauskunft sind auch mögliche Negativmerkmale der Unternehmen oder auch Privatpersonen enthalten. Eine Bonitätsprüfung kann bei der Einschätzung des Forderungsausfallrisikos helfen. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Was steht in der Bonitätsauskunft?

In einer Bonitätsauskunft für Dritte steht alles, was das Unternehmen für einen Vertragsabschluss über einen wissen muss:

 

Die Adresse und eine Einschätzung der durchschnittlichen Kaufkraft in der Wohngegend

– Wie oft man umgezogen bist
– Vorhandene Inkasso- oder Gerichtsdaten
– Die Anträge oder Bestellungen bei anderen Unternehmen
– Bisherige Zahlungserfahrungen, wie zum Beispiel Zahlungsausfälle
– Eine generelle Einschätzung der Kreditwürdigkeit in Form eines Bonitätsscores
– Der Bonitätsscore gibt den Unternehmen auf einen Blick Auskunft darüber, wie wahrscheinlich das Risiko eines Zahlungsausfalls ist.

Man erhält einen positiven Scorewert, wenn man:

– Rechnungen immer pünktlich gezahlt,
– Kredite problemlos getilgt,
– Immobilienkredite oder Handyverträge zuverlässig gezahlt hast.

Einen negativen Scorewert erhält, wenn man:

– Mahnungen offen sind,
– Inkassoverfahren gegen einen laufen,
– Insolvenz angemeldet hat
– Ein Gerichtsurteil gegen einen vorliegt.

Ein guter Bonitätsscore steht für eine gute Bonität. Eine gute Bonität wiederum bedeutet, dass man über eine gute Zahlungsmoral verfügt. Sollten nur wenige Informationen über einen vorhanden sein, wird der Score durch allgemeine Werte, wie Wohnort, Alter und Geschlecht, berechnet. Problematisch daran ist, dass diese nur wenig über eigentliche Zahlungsfähigkeit aussagen.

Möglichkeiten einer fehlerhaften Bonitätsprüfung

Es können zwei Fehler zu einer fehlerhaften Bonitätsprüfung führen. Dies kann zum einen sein, dass das Geschäft mit dem Kunden getätigt, wobei dann allerdings auch Zahlungsprobleme vorkommen können oder, dass zweitens ein Geschäft abgelehnt wird, obwohl der Kunde keine Zahlungsprobleme gehabt hätte. Die Bonitätsprüfung wird durchgeführt, um einen nicht vorhergesehenen Zahlungsausfall zu verhindern oder zu minimieren. Bei nicht sicheren Erwartungen werden Sicherheiten von dem Kreditgeber verlangt und es werden Risikoprämien in der Form eines höheren Zinssatzes geltend gemacht.

Verfahren:

a) Die traditionelle Bonitätsprüfung basiert auf qualitativen (z.B. Integrität, Marktchancen) und quantitativen (z.B. Einkommenshöhe, Ertragskraft) Kriterien, deren Auswahl und Gewichtung durch den Beurteiler vorgenommen wird. Für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss wird dann eine vergleichende Bewertung vorgenommen. Im Privatkundengeschäft wird routinemäßig eine Auskunft einer Auskunftei (z.B. SCHUFA-Auskunft) eingeholt, um sich über das bisherige Zahlungsverhalten des Vertragspartners zu informieren.

b) Mit mathematisch-statistischen Methoden soll eine objektive Bonitätsbeurteilung erreicht werden. Zu diesen Verfahren zählen insbes. die Diskriminanzanalyse, Credit-Scoring-Verfahren (Punktbewertungsverfahren) sowie eine Analyse mithilfe künstlicher neuronaler Netze.

c) Eine Risikoeinstufung durch standardisierte Ratingsysteme kann entweder durch externe Ratings erfolgen, die von speziellen Ratingagenturen durchgeführt werden, oder durch interne Ratings, bei denen unternehmenseigene Bewertungssysteme angewendet werden. Für Kreditinstitute sind entsprechend der gesetzlichen Regelungen (MaRisk auf der Grundlage von §25a KWG) alle Kreditkunden hinsichtlich ihrer Bonität zu beurteilen, wobei insbes. eine Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung ermittelt wird, die wiederum maßgeblich für das benötige Risikokapital (Eigenkapital) ist.

Bonitätsauskunft





Gegenstand der Bonitätsprüfung ist die Prüfung der Bonität eines Vertragspartners. Wird eine Kreditbeziehung eingegangen, spricht man von einer Kreditwürdigkeitsprüfung. Grundsätzlich ist die Bonität die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit. Eine Bank oder ein Versandhaus prüft vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung, ob der neue Kunde kreditwürdig ist. Die Bonitätsprüfung dient dazu, die Wahrscheinlichkeit für den Zahlungsausfall bei einem spezifischen Verbraucher oder Unternehmen zu ermitteln. In die Bonitätsprüfung fließen verschiedene Kriterien ein, anhand derer Banken die Rückzahlungssicherheit überprüfen.

Die verschiedenen Scores

Der SCHUFA-Score ist wohl die am weitesten verbreitetste und bekannteste Bonitätsbewertung, da sie von jeder Bank genutzt wird. Die Daten, die im SCHUFA-Score zusammengefasst sind, ergeben sich aus dem vergangenem Zahlungsverhalten des Kreditsuchenden, sowie vielen weiteren Merkmalen. Ein Teil der Informationen für die Berechnung des Scores ergibt sich auch aus den Kontaktdaten, getätigten Geschäften, der Anzahl der Kreditkarten und Kredite, der Girokonten oder auch bestehender Kundenkonten. Bonitätsbewertung durch die CEG-Ampel ist eine weitere von genutzte Bonitätsbewertung, die in Form eines Ampelsystems dargestellt ist. Die Creditreform Consumer GmbH berechnet die Kreditausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditsuchenden in Bezug auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Dieses Ergebnis wird wie bei einer Ampel in die Farben rot, gelb und grün unterteilt. Dieses Scoring bezieht sich, anders als das der SCHUFA, nicht allein auf das persönliche Zahlungsverhalten, sondern auch auf Erfahrungen von repräsentativen Personengruppen sowie auf die personenbezogenen Informationen von der CEG Creditreform Consumer GmbH. Der AIS Arvato Infoscore trifft ebenfalls eine Aussage über die Erfüllungswahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung des Kreditnehmers. Der AIS Wert wird in einem Punktewertsystem angegeben, welcher sich zwischen „232“ und „654“ befindet. Dabei beziffert der Wert „232“ eine geringe Bonität und „654“ eine hohe Bonität. Zur Ermittlung des Wertes werden aktuelle sowie zurückliegende Daten von mehr als 7,8 Mio. Konsumenten analysiert.

So verbessern Sie Ihre Bonitätseinstufung

Wissen Sie, wie große Auskunfteien Ihren Betrieb eingestuft haben? Falls nicht, sollten Sie dringend und kurzfristig eine Eigenauskunft einholen. Sie haben das Recht, diese von einer Auskunftei einmal pro Jahr kostenlos anzufordern. Wie Sie zu einer Eigenauskunft kommen, erklären die Auskunfteien ausführlich auf Ihren Homepages. In jedem Fall ist es beim ersten Mal notwendig, die Auskünfte schriftlich anzufordern. Auf diese Weise soll Missbrauch vermieden werden. Wenn es keine konkreten negativen Zahlungsinformationen zu Ihrem Betrieb gibt (z.B. Verzug, Überziehungen), erhalten Sie fast immer eine gute bis sehr gute Bewertung. Liegen negative Informationen vor, verbessert sich der Wert erst, nachdem die Informationen gelöscht worden sind (vorausgesetzt, es kommen keine weiteren negativen Aussagen hinzu). Die Fristen für die Datenlöschung sind unterschiedlich geregelt.

Beispiele: Öffentliche Daten u.a. von Amts- und Vollstreckungsgerichten werden nach 3 Jahren gelöscht. Daten aus Insolvenzverfahren mangels Masse nach 5 Jahren. Nach einer Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren noch 3 Jahre gespeichert. Noch offene und gerichtlich titulierte Forderungen werden nach 30 Jahren gelöscht. Ausnahme: der Titel wird vorzeitig abgelöst.

Wenn offensichtliche Falscheinträge vorliegen, sollten Sie das der Auskunftei mitteilen und auf Korrektur bestehen. Allerdings müssen Sie nachweisen, dass es sich bei den Eintragungen auch wirklich um Fehler handelt (§ 35 DBSG). Auskunfteien verarbeiten Massendaten; daher kann es auch dazu kommen, dass es unvollständige Daten gibt, die zu Falschinterpretationen und in der Folge zu einem nicht gerechtfertigten schlechteren Scoringwert führen. Fehlen z. B. Angaben zu Eigentumsverhältnissen, unterstellen Auskunfteien meist, dass es sich bei Gebäuden um Mietobjekte handelt, was zu einer Verschlechterung des Wertes führen kann. Befindet sich ein Gebäude im Eigentum, sollte das der Auskunftei daher unbedingt mitgeteilt werden. Ähnlich verhält es sich mit anderen Geschäftsfällen, die für eine Auskunftei nicht direkt nachvollziehbar sind, z.B. im Vergleich zur Branche ungewöhnlich hohe Materialeinkäufe. Dies wird von Auskunfteien i.d.R. negativ   ausgelegt, da hierdurch Liquidität gebunden wird, die dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung steht. Erfolgt der Materialeinkauf, weil demnächst 2 größere Aufträge anstehen, ist die Entwicklung hingegen positiv zu bewerten und würde nicht zu einer Bonitätsabstufung führen. Nur muss die Auskunftei diese Zusammenhänge kennen, um eine richtige Bewertung vornehmen zu können.

Daher ist es wichtig, dass Sie zumindest die großen Auskunfteien freiwillig und regelmäßig über Ihren eigenen Betrieb, die Eigentumsverhältnisse und die wirtschaftliche Entwicklung informieren. Wird der Scoringwert nur aus der Sammlung externer Daten erstellt, besteht keine Möglichkeit, eine Entwicklung zu erklären. Anders liegt der Fall, wenn Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Chance, bestimmte Entwicklungen zu erklären; etwa, dass der aktuelle Umsatzrückgang eine kurzfristige Angelegenheit ist, weil Sie Ihren Vertrieb umstrukturieren; oder Sie können die zuvor genannten höheren Materialeinkäufe plausibel machen. Diese Hinweise fließen fast immer kurzfristig positiv in die Bewertung ein oder verhindern zumindest eine schlechtere Einstufung.

Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Eintrag bei einer Auskunftei nicht einverstanden sind, sollten Sie versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch mit Mitarbeitern der Auskunftei zu klären. Folgt keine Reaktion, sollten Sie im nächsten Schritt einen Anwalt mit der Klärung der Angelegenheit beauftragen. Sie müssen aber bedenken, dass eine Korrektur leicht mehrere Wochen oder Monate dauern kann, weil eine Löschung der Daten nur in Abstimmung mit dem Datenlieferanten erfolgen kann. Auch deshalb sollten Sie Ihre Einträge regelmäßig prüfen, um eventuelle Korrekturen so schnell wie möglich erhalten zu können.

Bonitätsbewertung





Der Bonitätsindex ist ein leistungsfähiger Frühwarnindikator zur Beurteilung des Ausfallrisikos von deutschen Unternehmen. Er wird in Bonitätsauskünften über Firmen ausgegeben. Die vorliegenden Daten werden nach wirtschaftlicher Relevanz gewichtet und zu einer Gesamtnote zusammengefasst. ADU-Inkasso bietet unterschiedliche Produkte im Bereich der Firmenauskünfte (Bonitätsauskünfte) an. Der Bonitätsindex wird oftmals mit einer Ampel bzw. den Ampelfarben in einer Bonitätsauskunft visualisiert. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Wie wird der Bonitätsindex berechnet?
Der Begriff Bonitätsindex ist im Grunde nichts anderes als ein Synonym für den Bonitätsscore. Der bezeichnende Unterschied ist, dass der Terminus von der Creditreform stammt, während die SCHUFA ihre Werte SCHUFA Scores betitelt.

Aufteilung des Bonitätsindexes in Firmenauskünften:

  • 1,0 bis 1,4 – Sehr geringes Ausfallrisiko
  • 1,5 – 1,9 – Geringes Ausfallrisiko
  • 2,0 – 2,4 – Unterdurchschnittliches Ausfallrisiko
  • 2,5 – 2,9 – Durchschnittliches Ausfallrisiko
  • 3,0 – 3,4 – Überdurchschnittliches Ausfallrisiko
  • 3,5 – 3,9 – Deutlich überdurchschnittliches Ausfallrisiko
  • 4,0 – 4,4 – Weit überdurchschnittliches Ausfallrisiko
  • 4,5 – 5,0 – Sehr hohes Ausfallrisiko
  • 6,0 – Ausfall

    Bonität entscheidet maßgeblich über Kreditzugang
    Spätestens seit der Implementierung von Basel II wird der Kreditzugang maßgeblich von der Unternehmensbonität bestimmt. Basel II verpflichtete die Banken zu einer risikogerechten Unterlegung ihrer an Unternehmen ausgegebenen Kredite mit Eigenkapital. Entsprechend der Ausfallwahrscheinlichkeit, die wiederum von der Bonität des Kreditnehmers abhängt, müssen Banken zwischen 1,6 und zwölf Prozent Eigenkapital für einen an Mittelständler vergebenen Kredit bereitstellen. Daraus ergeben sich ein nach Bonität des Kreditnehmers differenzierter Kreditzugang und unterschiedliche Kreditkonditionen. So sollen Kreditrisiken adäquat in den Bankbilanzen abgebildet werden. Wie hat sich nun die Bonität des deutschen Mittelstands seit der Finanzkrise entwickelt? Nach Zahlen des KfW-Mittelstandspanels erholte sie sich seit 2009 nur moderat und folgte weitgehend der konjunkturellen Entwicklung. Dieser generelle Trend verschleiert jedoch, dass der Mittelstand auseinandergedriftet ist: Auf der einen Seite ist die Zahl der Unternehmen mit ausgezeichneter oder sehr guter Bonität deutlich gestiegen. Aber gleichzeitig erhöhte sich auch die Zahl der Firmen, deren Bonität schwach oder sogar sehr schwach ist.

    Was bedeutet Ausfallwahrscheinlichkeit?
    Die Ausfallwahrscheinlichkeit soll aufzeigen wie wahrscheinlich es ist, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig wird.  Die Ausfallwahrscheinlichkeit als die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Unternehmen in Deutschland innerhalb von zwölf Monaten in eine der beiden schlechtesten Bonitätsklassen des Bonitätsindex wandert. Durch den veränderten Score, bedingt durch die Weiterentwicklung des Bonitätsindex soll eine schlechte Bonität deutlicher von einer guten Bonität abgrenzen zu sein. Denn die meisten Betriebe wurden mit einem Score zwischen 221 und 251 bewertet (31 Prozent), nach dem neuen Score weist der neue Bonitätsindex hier nur noch 28 Prozent auf.  Durch die so erlangte Steigerung der Prognosegüte werden bonitätsstarke Unternehmen tendenziell besser bewertet als bisher und bonitätsschwache Unternehmen hingegen tendenziell schlechter. Dadurch kommt es zu einer Seitwärtsbewegung in Richtung der besten und der schlechtesten Risikoklassen.

    So können Sie den Bonitätsindex verbessern
    So lassen Sie Ihren Schufa-Eintrag löschen! Sie können ganz einfach einen positiven Einfluss auf Ihren Bonitätsindex nehmen, indem Sie eine gute Zahlungsmoral an den Tag legen. Dazu gehört, dass Sie Ihre Rechnungen und Kredite pünktlich und vollständig bezahlen, aber auch dass Sie Ihrem Vertragsverhältnis mit Mobilfunk-, Telefon- und Energieversorgern ohne Probleme nachkommen. Je zuverlässiger Sie sind, wenn es um Ihre finanziellen Verpflichtungen geht, desto besser gestaltet sich Ihr Bonitätsindex.

Bonitätsindex





ADU-Inkasso stellt seinen Mandanten und interessierten Unternehmen Bonitätsauskünfte über Firmen und Konsumenten in einem Online-Portal zur Verfügung. Im Bonitätsportal sind die verschiedenen Produkte der Firmenauskünfte sowie der Konsumentenauskünfte hinterlegt und Nutzer können zu jeder Zeit ihre Bonitätsprüfungen durchführen. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Bonitätsportal





Der Begriff Bonitätsprüfung wird oftmals als Synonym für den Begriff Bonitätsauskunft verwendet. Mit einer Bonitätsprüfung werden Zahlungsfähigkeit, Kreditwürdigkeit und weitere Plausibilitäten einer Privatperson oder Unternehmen geprüft. ADU-Inkasso ist keine Auskunftei und ermittelt keine Bonitätsdaten, diese werden von Vertragspartnern geliefert.

Wann darf die Bonität geprüft werden?
Eine Bonitätsprüfung darf nur dann durchgeführt werden, wenn erstens ein berechtigtes Interesse des Unternehmens oder zweitens eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vorliegt. Ein berechtigtes Interesse ist dann gegeben, wenn das Unternehmen ein Kreditrisiko eingeht. In diesem Fall, darf zur Geschäftsanbahnung, aber auch während der laufenden Geschäftsverbindung, eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden. Dies kann dann auch ohne Deine ausdrückliche Einwilligung geschehen. Liegt eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers vor, ist das Unternehmen dazu berechtigt, eine Bonitätsprüfung durchzuführen. Bewirbt man sich auf eine Wohnung, wird in manchen Fällen die Einwilligung als potentieller Mieter für eine Bonitätsprüfung eingeholt. Auch bei Online-Shops wird immer die Einwilligung in den AGBs erfragt, falls man sich für den Kauf auf Rechnung entscheidest.

Wie genau wird der Bonitätsscore berechnet?
Anfang 2014 legte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe fest, dass es sich beim Scoringverfahren um ein schützenswertes Geschäftsgeheimnis handelt. Aus diesem Grund werden die Berechnungsformeln der Auskunfteien nicht offengelegt.

Welche Daten werden bei einer Bonitätsprüfung abgefragt?

Zuerst wird anhand von Namen, Geburtsdatum und Adresse die Identität zweifelsfrei festgestellt. Angaben zu Familienstand und Wohnsituation fließen bereits in die Bonitätsbewertung ein, schließlich leiten sich daraus die laufenden Lebenshaltungskosten ab. Auf der anderen Seite liegt der Fokus auf festen Vermögenswerten (wie Wohneigentum oder Kapitalbeteiligungen) sowie regelmäßigen Einkünften, abhängig von Beruf und Branche. Zum Beispiel erhält eine unkündbare Beamtin in aller Regel einen höheren Score als ein saisonal angestellter Bauarbeiter, da dieser eine höhere Ausfallwahrscheinlichkeit mit sich bringt. Neben den eben genannten personen- und wirtschaftsbezogenen Daten spielen Informationen zum Zahlungsverhalten eine wesentliche Rolle. Daher wird untersucht, ob Zahlungsverpflichtungen, etwa aus Kredit-, Leasing- oder Mobilfunkverträgen, bestehen und entsprechend bedient werden. Andernfalls kommen Unregelmäßigkeiten zum Vorschein, die womöglich Inkasso- oder Insolvenzverfahren zur Folge hätten. Noch negativer ins Gewicht fallen Gerichtsdaten, wie Haftanordnungen oder Vermögensauskünfte.

Eigene Bonität prüfen: Kann ich eine Bonitätsauskunft selbst einholen?

Sie können einen Bonitätscheck kostenlos durch eine Online-Bonitätsprüfung einholen. Was ist eine Bonitätsauskunft? Dabei handelt es sich um eine Selbstauskunft, die jede Person bei Bedarf einholen kann. Eine eigene Bonitätsprüfung ist kostenlos. Sie können einen Bonitätscheck kostenlos durch eine Online-Bonitätsprüfung einholen. Wurde eine Bonitätsprüfung angekündigt, fragen Sie sich sicher, wie es eigentlich um Ihre eigene Bonität bestellt ist und wie Sie selbst eine kostenlose Bonitätsauskunft erhalten können. Es ist sogar ratsam, vor einer Bonitätsprüfung eine Bonitätsauskunft bei einer Auskunftei einzuholen und diese auf Richtigkeit zu überprüfen, denn Einträge können möglicherweise entweder veraltet oder fehlerhaft sein. In diesem Fall können Sie eine Löschung der Einträge beantragen. Anschließend wird die jeweilige Auskunftei die Löschungsanfrage prüfen und die Fehler gegebenenfalls korrigieren.

Bonitätsprüfung